Genders Czieselsky Hinzen und Partner Steuerberater Düsseldorf

Ausfall einer privaten Darlehensforderung steuerlich absetzbar!?


privates Darlehn

Wenn man einen privates Darlehen ausgibt (z. B. an Freunde / Bekannte etc.) und man dieses dann leider entweder ganz oder zum Teil nicht zurückerhält, so war dies im Steuerrecht seit ewigen Zeiten ein so genannter „Vorgang auf der privaten Vermögensebene“ (lapidar übersetzt Pech, der in der Steuererklärung nicht zu berücksichtigen war.
Jüngst hat der Bundesfinanzhof dann aber entschieden, dass der Ausfall eines solchen Darlehens unter bestimmten Voraussetzungen nun doch tatsächlich steuermindernd geltend gemacht werden kann. Das klingt erst einmal toll, wird aber bei der Durchsetzung gegenüber dem Finanzamt schwierig — dieses weigert sich nämlich derzeit, das Urteil entsprechend anzuwenden.

Sollten Sie also von einer solchen Situation betroffen sein, so sprechen Sie uns an!