Der Gesetzgeber erhöht die Grenze für Kleinbetragsrechnungen und reduziert damit Bürokratie
Wenn Sie Unternehmer sind und die Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können, gibt es nun eine erhebliche Vereinfachung. Normalerweise hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung, die allesamt erfüllt sein müssen - sonst gibt es keinen Vorsteuerabzug. Bei Kleinbetrags-Rechnungen sollten hingegen nur folgende Dinge auf der Rechnung stehen :
Dies galt bisher für Rechnungen bis zu einem Betrag von 150,- EUR. Nun hat der Gesetzgeber diesen Höchstbetrag (im Rahmen eines Gesetzes zum Bürokratieabbau) auf 250,- EUR erhöht. Diese Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2017.